Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 383/2006 vom 10.05.2006

Aktionsprogramm "Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung"

Die Europäische Kommission bittet im Rahmen ihres Aktionsprogramms „Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung“ um die Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Nationale Sensibilisierungsmaßnahmen zu den Themen Soziale Eingliederung und Sozialschutz“.

Die Kommission fördert Projekte, die zum Thema des Aktionsprogramms sensibilisieren und informieren. Adressaten für diese Maßnahmen sind sowohl die allgemeine Öffentlichkeit als auch die entsprechenden Verantwortlichen, weiterhin die Medien, Behörden, NRO’s, Gewerkschaften, Unternehmen, Fachorgane sowie die unmittelbar Betroffenen. Die Sensibilisierungsmaßnahmen sollen sich inhaltlich mit einem oder mehreren der folgenden Aktionsbereiche befassen:

- Weiterentwicklung der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
- Gewährleistung von angemessenen und nachhaltigen Renten
- Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege.

Als Beispiele für mögliche Maßnahmen kommen Seminare, Broschüren und Informationsblätter, Newsletter, Pressemitteilungen, Websites oder aber auch Medienkampagnen in Betracht. Es werden mit dem Aufruf nicht direkte Maßnahmen zur „Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung“ gefördert.

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen Haushaltsmittel in Höhe von etwa 2,6 Mio. Euro zur Verfügung; für jedes Projekt werden voraussichtlich zwischen 150.000 Euro und 250.000 Euro bereitgestellt. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 80 % der zuschussfähigen Gesamtkosten. Voraussichtlich können etwa 10 bis 15 Projekte im Rahmen des Programms finanziert werden. Die Laufzeit zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen darf 12 Monate nicht übersteigen. Die Maßnahmen müssen vor dem 31.12.2006 beginnen.

Das Antragsformular ist online auf der SWIM-Website (Saga Web Input Module) auszufüllen: webgate.cec.eu.int/swim/displayWelcome.do. Die Vorschläge sind zusätzlich als Papierfassung in dreifacher Ausfertigung zu übermitteln. Die Anträge sind bis zum 30.06.2006 einzureichen. Antragsadresse ist: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2006/12, Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Referat E/2, Rue de Genève 1, B-1049 Brüssel, Belgien.

Anfragen sind ausschließlich per Fax unter +32 2 29 56561 oder per E-Mail – mit dem Betreff „VP/2006/012 – Anfrage“ zu richten an: empl-e2@cec.eu.int. Im Internet sind der Leitfaden und weitere Informationen abrufbar unter www.europa.eu.int/comm/employment_social.

Az.: III 806 - 4

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