Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 261/2012 vom 04.04.2012

Aktionsprogramm Kinderbetreuung des DStGB

Das Ausbauziel, 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis Mitte 2013 zu schaffen und den Rechtsanspruch zu erfüllen, wird schwer zu erreichen sein.  Aus Sicht des DStGB ist deshalb folgendes Sofortprogramm notwendig, um die Lage zu verbessern:

  1. Start einer Ausbildungsinitiative für Erzieherinnen und Erzieher. Neben der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten sind Programme für Berufsrückkehrer, Personalentwicklungsmaßnahmen zum Verbleiben im Beruf und Qualifizierungsprogramme für Quer-einsteiger über die Bundesagentur für Arbeit notwendig.
  2. Deutlicher Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern durch Tagesmütter und —väter. Hierzu bedarf es eines Aktionsprogrammes, in welchem aktiv für diese Tätigkeiten geworben wird. Bei der Festlegung des Rechtsanspruches ist man davon ausgegangen, dass 30 % der Plätze durch Tagesmütter und Tagesväter abgedeckt werden. Dazu müsste sich die Zahl der Tagesmütter und —väter bis 2013 verdoppeln.
  3. Abschaffung bürokratischer Hindernisse für Tagesmütter und —väter. Hierzu gehören die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Wegfall der Privilegierung von Einkünften aus der Kindertagespflege bei der Anrechnung auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das sollte jedenfalls dann gelten, wenn nicht mehr als drei Kinder betreut werden. 
  4. Zusätzlicher Stellenrahmen beim Bundesfreiwilligendienst. Speziell für die Hilfe im Bereich der Kinderbetreuung sollten wenigsten, gegebenenfalls befristet, auf zwei Jahre 5.000 Stellen zusätzlich finanziert und bereitgestellt werden.
  5. Gewährung von zinsgünstigen Krediten der KfW für Finanzierungsmaßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung an diejenigen Städte und Gemeinden, die sich in schwierigen Haushaltslagen befinden.
  6. Vereinbarung mit der Wirtschaft zur Schaffung von zusätzlichen Betriebskindergärten bzw. Beteiligung an Ausbaumaß-nahmen durch klein- und mittelständische Unternehmen vor Ort.
  7. Überprüfung und Flexibilisierung von Standards, um mittel- und kurzfristig zusätzliche Plätze zu schaffen. Dies gilt insbesondere für Vorgaben bei den Raumgrößen und Grundstücksflächen. Für eine begrenzte Zeit sollten notfalls auch zusätzliche Kinder in Gruppen aufgenommen werden.
  8. Offensive Öffentlichkeitsarbeit durch Print- und elektronische Medien wie Funk, Fernsehen, Internet und soziale Netzwerke für Berufstätigkeit im Rahmen der Kinderbetreuung.
  9. Vorbereitung eines Notfallplanes, wenn trotz aller Anstrengungen Probleme bei der fristgerechten Erfüllung des Rechtsanspruches entstehen, um Klagen gegen die betroffenen Kommunen zu verhindern.
  10. Klares Bekenntnis der Länder, ihren Verpflichtungen nachzukommen und Kommunen noch stärker zu unterstützen (konkreter Nachweis der Weiterleitung der Bundesmittel).                                                

Az.: III 710

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