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StGB NRW-Mitteilung 623/2014 vom 29.10.2014
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf das Aktionsprogramm Kindertagespflege hingewiesen, womit die Festanstellung in der Kindertagespflege unterstützt wird. Die Förderung von Festanstellungen sei Teil des Aktionsprogrammes Kindertagespflege, mit dem das Bundesfamilienministerium den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstütze. Die Kindertagespflege sei ein wichtiger Baustein bei der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Gleichzeitig trage der Ausbau der Kindertagesbetreuung zur gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile, insbesondere aber von Frauen am Arbeitsmarkt bei.
Das Bundesprogramm gewähre Zuschüsse zu den Personalausgaben in Höhe von maximal 50 % und das Arbeitgeber-Brutto, wenn Tagespflegepersonen nach TVöD SuE mindestens nach Gruppe S 2 angestellt würden, die eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum oder vergleichbaren Curricula und eine endgültige Pflegeerlaubnis nachweisen. Der Anstellungsträger kooperiere mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der das Modell zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen unterstütze und in die kommunale Jugendhilfeplanung integriere.
Weitere Informationen können im Internet abgerufen werden unter http://www.esf-regiestelle.eu/aktionsprogramm_kindertagespflege/index_ger.html .
Az.: III/2 713