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StGB NRW-Mitteilung 2/2023 vom 24.01.2023
Aktionsprogramm „Kommune – Frauen in die Politik!“
Den Anteil von Frauen in kommunalen Vertretungen sowie den Anteil der haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Landrätinnen nachhaltig erhöhen – das ist das Ziel des Projekts „Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik!“.
Das Aktionsprogramm hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in den kommunalen Vertretungen (Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage) und den Anteil der haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Landrätinnen zu erhöhen. Es wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband (dlv) durchgeführt.
Das Programm beinhaltet regionale und bundesweite Aktivitäten zur Motivation, zum Empowerment und zur Vernetzung von Frauen. Durch konkrete Beratungsangebote und überregionalen Erfahrungsaustausch will es auch die Rahmenbedingungen für die kommunalpolitische Partizipation von Frauen verbessern. Die Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene unterstützen das Programm.
Konkret unterstützt das Projekt in zehn ausgewählten Regionen über 1,5 Jahre mit Förder- und Vernetzungsaktivitäten wie Veranstaltungen, einem überparteilichen und überregionalen Mentoring-Programm, Beratungsangeboten, Vernetzungstreffen und Öffentlichkeitsarbeit. Das Programm nimmt nicht nur die Frauen in den Blick, sondern will auch dazu beitragen, strukturelle Veränderungen anzustoßen, welche sich positiv auf die Teilhabe von Frauen und die Akzeptanz und Attraktivität von Kommunalpolitik insgesamt auswirken können.
Das Programm wird in zwei Durchgängen mit je zehn ausgewählten Regionen durchgeführt. Der erste Durchgang begann im Januar 2022 und geht bis Juni 2023. Der zweite Durchgang startet im Frühjahr 2023 und geht bis Ende 2024.
Für die Teilnahme am Programm können sich folgende kommunale Einheiten bewerben:
· ein Landkreis oder ein Zusammenschluss von zwei bis max. drei Landkreisen in räumlicher Nähe,
oder
· ein oder zwei Landkreise in räumlicher Nähe zusammen mit einer oder max. zwei kreisfreien Städten,
oder
· ein Zusammenschluss von mind. drei Städten oder Gemeinden in räumlicher Nähe, von denen keine
einzelne Verwaltungseinheit größer sein darf als eine Mittelstadt (unter 100.000 Einwohnende).
Bei der Auswahl wird auf eine breite regionale Verteilung geachtet. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf ländlichen Regionen. Großstädte (über 100.000 Einwohner*innen) können sich nicht bewerben. Die Auswahl erfolgt durch ein unabhängiges Gremium unter dem Vorsitz des BMFSFJ.
Die zweite Runde des Aktionsprogramms startet für die zehn ausgewählten Regionen zum 1. Juni 2023 mit einer digitalen Auftaktveranstaltung.
Bewerbungen sind ab sofort bis zum 10. März 2023 möglich.
Nähere Informationen zum Aktionsprogramm sowie den Kriterien und zur Bewerbung finden sich unter www.frauen-in-die-politik.com.
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich an Lisa Hempe bzw. Sarah Robinson von der EAF Berlin unter der E-Mail: aktionsprogramm@eaf-berlin.de
Az.: 12.0.3-003/001