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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 513/2009 vom 10.09.2009
Aktiver Kinderschutz - Entwicklung und Perspektiven
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat dem Bundeskabinett am 02.09.2009 den Bericht „Aktiver Kinderschutz - Entwicklung und Perspektiven“ vorgestellt.
Neben einer Beschreibung bereits umgesetzter Maßnahmen werden hier zukünftige Anforderungen an einen aktiven Kinderschutz dargelegt. Die Bundesregierung kündigt hier insbesondere an, in der kommenden Legislaturperiode den Kinderschutz mit einem umfassenden Kinderschutzgesetz verbessern zu wollen. Weitere gesetzliche Lücken bei der Prävention von und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung sollen hierdurch identifiziert und geschlossen werden.
Daneben ist eine Verbesserung der Datenbasis im Kinderschutz, insbesondere die Erhebung bzw. Verwendung belastbarer Daten über das Ausmaß von Kindesvernachlässigung und —misshandlung sowie von Art und Weise der Wahrnehmung des in § 8a SGB VIII geregelten Schutzauftrages und der Kooperation mit den anderen mit dem Kinderschutz befassten Organisationen, geplant.
Der Bericht ist unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=129784.html abrufbar.
Az.: III/2 717