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StGB NRW-Mitteilung 525/2000 vom 05.10.2000
Aktivitäten islamischer Extremisten - Milli Görüs
Eine Nordrhein-Westfälische Stadt hat in einer Resolution die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass die zunehmenden Aktivitäten der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) die vielfältigen Bemühungen der Stadt zur Integration des relativ hohen Bevölkerungsanteils an türkischen Muslimen gefährden. Kritisch betrachtet werden dabei vor allem der Ausbau des Standortes der IGMG durch den geplanten Bau einer großen Moschee und die Unterhaltung eines bestehenden sowie den Aufbau eines weiteren "Mädcheninternates" Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich diesbezüglich an den Bundesminister des Innern und den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewandt.
Die Hauptgeschäftsstelle wäre in diesem Zusammenhang an folgender Frage interessiert: Gibt es auch in anderen Städten und Gemeinden Aktivitäten ausländischer Organisationen, die die Bemühungen zur Integration der Ausländer, für Toleranz und ein friedliches Zusammenleben in der Kommune behindern oder gar gefährden?
Die Hauptgeschäftsstelle bittet um Übermittlung entsprechender Informationen bis zum 15. Oktober 2000. Ansprechpartner ist Herr Bülow, Tel.: 030/77307-206, Fax: 030/77307-200, e-mail: Joerg.Buelow@dstgb.de.
Az.: I/2 101-40