Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 32/2023 vom 17.01.2023

Aktualisierte CIO-Handreichung zum Antragsrecht der Kommunen nach § 25a EGovG NRW

Die Kommunen sind die zentrale Schaltstelle, damit die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen von den immer schnelleren Fortschritten der Verwaltungsdigitalisierung profitieren. Auf Ebene der Kommunen wachsen die drei Welten des E-Government, des Onlinezugangsgesetzes und der Smart City zusammen.

Dabei machen viele Kommunen die Erfahrung, dass die einschlägigen Rechtsgrundlagen die digitale Transformation der Verwaltung nicht ausreichend berücksichtigen. So verlangen Vorschriften eigenhändige Unterschriften oder ordnen persönliches Erscheinen von Antragstellern an. Dies verhindert die vollständig digitale Abwicklung kommunaler Services.

Deshalb hat das Land NRW im Februar 2022 eine neue Experimentierklausel in § 25a EGovG NRW geschaffen. Diese ermöglicht, Ausnahmen von landesrechtlichen Form- und Zuständigkeitsvorschriften zu erproben. Aufgrund ihrer besonderen Rolle bei der Verwaltungsdigitalisierung räumt das Gesetz den Kommunen ein eigenes Antragsrecht ein, wofür sich die Geschäftsstelle im Gesetzgebungsverfahren auch eingesetzt hatte. Die Handreichung soll die praktischen Schritte eines Antrags auf anwendungsfreundliche Weise darstellen.

Die Handreichung aus Februar 2022 wurde seitens der CIO-Abteilung im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) angepasst und ist für Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinformationen – Fachgebiete Digitalisierung – E-Government abrufbar.

Az.: 17.0.5.4.2-001/005

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