Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 511/2024 vom 11.07.2024

Aktualisierte FAQ zu Förderrichtlinien Extremwetterfolgen

Durch Extremwetterereignisse wie Sturm und Dürre kam es vielerorts zu massivem Borkenkäferbefall, was großflächige Schäden an Nadelwäldern zur Folge hatte. Das Land NRW unterstützt Waldbesitzer bei der Wiederbewaldung und Beseitigung der Schäden im Wald durch die Förderrichtlinien Extremwetterfolgen.

Wald und Holz NRW hat die FAQ zur Extremwetterrichtlinie überarbeitet. Die Neuerungen sind in den FAQ mit grüner Schrift hervorgehoben. Neu ist zum Beispiel, dass bei dienender Hainbuche, wenn sie auch zugleich Nebenbaumart in dem WET ist, kein Block von mindestens 200 m² mit Hainbuche mehr erforderlich ist.

Die aktualisierten FAQ sind auf hier der Internetseite des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, dem Waldbauernlotsen, abrufbar.

Az.: 26.1-009/002 gr

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