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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 491/2020 vom 21.07.2020
Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung von § 1a AsylbLG
Mit Mitteilung Nr. 344/2020 hatte die Geschäftsstelle über die o.g. Hinweise informiert. Nunmehr hat das MKFFI die Geschäftsstelle darüber informiert, dass mit Blick auf die inzwischen veränderte und sich weiterhin verändernde epidemische Lage die Dublin-Überstellungen inzwischen für einige Mitgliedstaaten wieder sukzessive aufgenommen wurden.
Diese Informationen hat das MKFFI den Bezirksregierungen mit der Bitte um Beachtung im Rahmen der dortigen Prüfung von und Entscheidungsfindung über Anspruchseinschränkungen gemäß § 1a AsylbLG übersandt.
Eine Übersicht der Mitgliedstaaten, in welche Dublin-Überstellungen nunmehr wieder möglich sind, ist nachfolgend angeführt. Die Gemeinden entscheiden selbstverständlich weiterhin weisungsfrei, eigenverantwortlich und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Art und den Umfang der Leistungsgewährung.
Übersicht Wiederaufnahme Überstellungen
Az.: 16.1.3.6