Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 403/2020 vom 29.06.2020

Aktualisierter Erlass des BMF zur Absenkung der Mehrwertsteuersätze

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie anzugehen. Dazu zählt die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Diese verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsfragen in der kommunalen Praxis. Der Städte- und Gemeindebund hat dazu sehr zeitnahe und umfassende Anwendungshinweise der obersten Finanzbehörden und im laufenden Gesetzgebungsverfahren zudem eine sachgerechte Nichtbeanstandungsregelung eingefordert.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stimmt derzeit den Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der erste Entwurf dieses Erlasses vom 11. Juni 2020 wurde nun aktualisiert. Der neue Stand des Verwaltungserlasses vom 23. Juni 2020 ist im Internet verfügbar unter

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-26-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-zweite-aktualisierung.html.

Auf einen entsprechenden Appell des Städte- und Gemeindebundes gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Verband kommunaler Unternehmen hin hat der für Steuerfragen zuständige Staatssekretär im BMF zudem zugesichert, dass sich sein Ressort aktuell um möglichst bürokratiearme Umsetzungsregelungen bemühe, nicht zuletzt auch für die öffentliche Versorgungswirtschaft.

Die befristete Absenkung der MwSt.-Sätze erzeugt in der Praxis sehr viele Fragen, die auch in dem heute aktualisierten Entwurf des Runderlasses des BMF nicht beantwortet, teils nicht einmal angesprochen sind. Daher wäre auch zu erwägen, dass die Gemeinden Zweifelsfragen der Finanzverwaltung als förmliches Auskunftsersuchen zuleiten. Die Verwaltungspraxis der Finanzämter wird letztlich entscheidend für die offenen Fragen der Senkung der Steuersätze sein.

Wie eine aktuelle Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gezeigt hat, wird nicht nur von den Kommunen, sondern auch von den Wirtschaftsverbänden eine sachgerechte Nichtbeanstandungsregelung bei der Gesetzgebung zur befristeten Absenkung der MwSt.-Sätze gefordert.

Az.: 41.0.1-006/008 mu

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