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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 71/2015 vom 20.01.2015
Aktualisierter Leitfaden über Schrottimmobilien
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat Anfang 2015 unter dem Titel „Verwahrloste Immobilien“ einen Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien — „Schrottimmobilien“ vorgestellt.
Bei dieser Publikation handelt es sich um eine aktualisierte und erweiterte Neuauflage des bereits im Jahr 2009 vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vorgelegten Leitfadens (vgl. Werkstatt: Praxisheft 65). Der Leitfaden richtet sich vor allem an die kommunale Praxis sowie an verschiedene Akteure aus der Stadtentwicklung und Immobilienwirtschaft, die sich dem Problem verwahrloster Immobilien gegenübersehen. Die Erstauflage war schnell vergriffen und machte einen aktualisierten Nachdruck erforderlich.
Dies zeigt die nach wie vor bestehende Brisanz des Problems verwahrloster Immobilien für die Stadtentwicklung und belegt den fachlichen Informationsbedarf. Die jüngsten Rechtsänderungen im BauGB sowie die Stärkung des Wohnungsaufsichtsrechts in Nordrhein-Westfalen unterstreichen, dass sich Politik und Verwaltung intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.
Die kommunalen Spitzenverbände waren im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe an der Überarbeitung des Leitfadens beteiligt.
Die aktuelle Publikation (Stand: November 2014) kann bei Interesse beim Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de bzw. im Internet: www.bmub.bund.de/bestellformular bestellt werden.
Az.: II gr-ko