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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 498/2014 vom 13.08.2014
Aktualisierter Leitfaden zu verwahrlosten Immobilien
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Juli 2014 einen aktualisierten Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien („Schrottimmobilien“) veröffentlicht. An der Erarbeitung haben Vertreter des Bundes, der Länder sowie der kommunalen Spitzenverbände mitgewirkt.
Die aktuelle Publikation zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien ist eine aktualisierte und erweiterte Neuauflage des bereits im Jahr 2009 vom damaligen BMVBS und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vorgelegten Leitfadens (vgl. Werkstatt: Praxis Heft 65). Er richtet sich vor allem an die kommunale Praxis sowie an verschiedene Akteure aus der Stadtentwicklung und Immobilienwirtschaft, die sich dem Problem verwahrloster Immobilien gegenübersehen. Die Erstauflage war schnell vergriffen und machte einen aktualisierten Nachdruck erforderlich.
Der aktualisierte Leitfaden nimmt die verschiedensten relevanten Rechtsbereiche systematisch in den Blick und erläutert die den Kommunen zur Verfügung stehenden hoheitlichen Eingriffsmöglichkeiten. Insbesondere die Untersetzung einzelner Instrumente durch erfolgreiche Anwendungsbeispiele einschließlich Nennung kommunaler Ansprechpartner hat sich als eine hilfreiche Handreichung erwiesen.
Der Leitfaden „Verwahrloste Immobilien“ (Stand: Mai 2014) kann als Druckexemplar unter folgender E-Mail-Adresse kostenfrei bestellt werden: forschung.wohnen@bbr.bund.de . Das BBSR hat zudem mitgeteilt, dass die Publikation in Kürze auch zum kostenlosen Download im Internet bereitgestellt wird unter www.bbsr.bund.de .
Az.: II gr-ko