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StGB NRW-Mitteilung 447/2023 vom 05.07.2023
Aktualisierung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene
Die Europäische Charta wurde 2006 ins Leben gerufen. Sie gilt heute als wichtiges und wirksames Instrument in zahlreichen europäischen Kommunen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern vor Ort zu fördern. Mittlerweile ist die Charta von mehr als 2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern unterzeichnet worden, darunter über 60 deutsche Kommunen.
Seit 2006 hat es erhebliche Veränderungen in vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens gegeben. Daher war eine Aktualisierung der Charta erforderlich. Der Europäische Dachverband RGRE (CEMR) initiierte im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden eine Überarbeitung der Charta, in deren Prozess sich die deutsche Sektion des RGRE und viele seiner Mitgliedskommunen aktiv eingebracht haben. Die neue Version der Charta wurde am 6. Dezember 2022 im Europäischen Hauptausschuss des CEMR in Paris angenommen.
Diese neue Version der Charta stellt eine redaktionelle und sprachliche Überarbeitung des ursprünglichen Textes dar. So wurde die Lesbarkeit durch eine einfachere und klarere Sprache verbessert. Zudem wurde ein intersektionaler Ansatz und eine inklusive Sprache integriert.
Darüber hinaus wurden neue Artikel hinzugefügt, um den seit 2006 aufgetretenen Fragen zum Thema Gleichstellung der Geschlechter Rechnung zu tragen. Diese Artikel konzentrieren sich auf die Themen nachhaltige Entwicklung, Cybergewalt, Gewalt gegen weibliche Abgeordnete und Mitarbeitende lokaler Behörden, Intersektionalität, Flexibilisierung des Berufslebens, digitale Inklusion, Rechte in Bezug auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, Klimawandel und Krisenmanagement.
Für Kommunen, die die Charta bereits unterzeichnet haben, bleibt das Bekenntnis zur Charta bestehen. Es steht ihnen frei, ihr Engagement durch die Unterzeichnung dieser zusätzlichen Artikel zu bekräftigen. Die Kommunen sind dazu eingeladen, die neue Fassung einzuhalten und deren Bestimmungen in ihre Aktionspläne zur Gleichstellung aufzunehmen. Ein erneuter Ratsbeschluss ist nicht erforderlich.
Für neue Unterzeichnende ist ab 2023 die Charta in der aktualisierten Fassung verbindlich.
Zusätzliche Hinweise zur aktualisierten Charta finden Sie hier.
Die neue Charta ist auf den Internetseiten der deutschen Sektion des RGRE sowie auf der Seite des Europäischen Dachverbandes CEMR abrufbar.
Az.: 12.0.6-001/001