Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 224/2011 vom 21.04.2011

Aktuelle Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat bei ihrer Sitzung am 06./07. April 2011 eine Reihe von kommunalrelevanten Themen beraten. So soll die Förderung von Elektromobilität fortgeführt, das Sanktionsniveau für die Missachtung von Lkw-Fahrverboten erhöht und verschiedene Verbesserungen im Schienenverkehr vorgenommen werden. Bei der Analyse der Folgen des Winters 2010/2011 beschränkt sich die VMK erneut auf Bundesverkehrswege und Fragen zur Lösung der Tausalzlagerung. Die Beschlüsse haben regelmäßig Auswirkungen auf die kommunale Verkehrssituation bzw. die Standortqualitäten der Regionen, da sie unmittelbar die Infrastrukturausstattung und Infrastrukturqualität berühren.

Die VMK fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf, einen Vorschlag für die verkehrspolitischen Aufgaben künftiger Fördermaßnahmen der Bundesregierung vorzulegen. Offenbar ist der VMK die Aufgabenstellung bei der Förderung der Elektromobilität bislang zu unspezifisch. Konkret setzt sich die VMK für eine bessere und vor allem rechtssichere Möglichkeit ein, besondere Parkplätze für Elektrofahrzeuge ausweisen zu können. Hier steht das BMVBS bislang auf den Standpunkt, dass die bestehenden Regelungen in der StVO dafür ausreichen und keine gesonderten Regelungen erforderlich sind.

Die Aktivitäten des Bundes zur Umsetzung des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik sind für die VMK zu sehr auf die Straße konzentriert. Sie verlangt, dass den Verkehrsträgern Wasserstraße und Schiene eine wachsende Bedeutung zukommen soll.

Die VMK fordert den Bund auf, zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen, damit die Schieneninfrastruktur auf extreme Wettersituationen besser vorbereitet ist. Dies betrifft vor allem die Oberleitungen. Darüber hinaus soll der Bund seine Stellung als Eigentümer nutzen, um die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Mehrinvestitionen in Fahrzeuge und Werkstattkapazitäten sowie Personal zu investieren. Hinsichtlich des Straßenverkehrs begrüßen die Länder die Bereitschaft des BMVBS, ein Jahresprogramm für mehr Lagerkapazitäten für Taumittel in den Ländern aufzubauen.

Die VMK erinnert den Bund daran, dass dieser einen Minimalstandard für die Aufrechterhaltung von Mobilität im Gesamtsystem Eisenbahn definieren und festlegen und diesen bis Mitte des Jahres mit den Ländern abstimmen soll. Darüber hinaus fordern die Länder den Bund auf, auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen hinzuwirken, dass diese mehr in das Fahrzeugmaterial, die Werkstattkapazitäten sowie in das Personal investieren, um auch bei extremen Witterungsbedingungen einen angemessenen Bedienungsstandard sicherzustellen. Ergänzend fordern die Länder den Bund auf, zusätzliche Finanzmittel für den Ausbau der Schieneninfrastruktur bereitzustellen, damit auch bei extremen Wettersituationen ein akzeptabler Pünktlichkeitsgrad erreicht werden kann.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von Direktvergaben im Schienenpersonennahverkehr spricht sich die VMK für eine Anpassung des Rechtsrahmens aus, um „unerwünschte Folgen“ abzuwenden. Im Rahmen der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes setzen sich die kommunalen Spitzenverbände dafür ein, dass Direktvergabemöglichkeiten im Bereich des ÖPNV durch die kommunalen Aufgabenträger zulässig bleiben.

Im Koalitionsvertrag der Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag ist die Einführung eines Deutschlandtaktes im Schienenpersonenverkehr vorgesehen. Die VMK bittet, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, mit der die technische, betriebliche und rechtliche Realisierung des Deutschlandtaktes geprüft wird. Die Abstimmung mit dem Schienenpersonennahverkehr soll ebenfalls Gegenstand der Machbarkeitsstudie sein.

Die Beschlüsse der VMK im Wortlaut können von der Internetseite des Deutschen Bundesrates unter www.bundesrat.de unter der Rubrik Gremien und Konferenzen/Konferenzen der Fachminister/Verkehr heruntergeladen werden.

Az.: III 640-10

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