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StGB NRW-Mitteilung 386/2008 vom 19.06.2008
Aktuelle Daten zum Sprachstandsfeststellungsverfahren
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, knapp 63.000 Kinder, die in zwei Jahren in die Grundschule kommen, nehmen seit der vergangenen Woche an der zweiten Stufe der Sprachstandsfeststellung teil. Bei ihnen werde festgestellt, ob die Sprachentwicklung altersgemäß entwickelt sei und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Sei dies nicht der Fall, erhielten die Kinder eine verpflichtende Sprachförderung. Insgesamt seien in diesem Jahr rund 161.000 Kinder an der Sprachstandsfeststellung beteiligt, weil sie in zwei Jahren schulpflichtig würden.
2007 wäre erstmalig bei allen Kindern eines Jahrgangs die Sprachstandsfeststellung durchgeführt worden, die im Schulgesetz verankert sei. Im vergangenen Jahr hätten etwa 90.000 Kinder an der zweiten Stufe teilgenommen. Diese Zahl lasse sich mit der von 2008 nicht vergleichen, weil das Verfahren verändert worden sei. Im Gegensatz zum Vorjahr habe im Jahr 2008 schon in der ersten Stufe das Verfahren als zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt werden können. Dies sei bei rund 20.000 Kindern der Fall gewesen. Sie müssten ebenso wenig an der zweiten Stufe teilnehmen, wie jene, die ganz offensichtlich über eine gute Sprachentwicklung und gute Deutschkenntnisse verfügen.
Für die Sprachstandsfeststellungsverfahren hatte die Landesregierung ein zweistufiges Verfahren an der Universität Dortmund entwickeln lassen, bei dem Kinder zunächst in kleinen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen gemeinsam von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern mit einem Testverfahren auf ihre Sprachfähigkeit überprüfen würden. Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie jene, bei deren Sprachförderung nach diesem ersten Test aus unterschiedlichen Gründen noch keine klare Aussage gemacht werden könne, nähmen dann an einem vertiefenden Einzeltest der sog. zweiten Stufe teil, die im Rahmen der Sprachstandsfeststellung 2008 jetzt begonnen habe. Jeweils zwei Wochen vor und nach den Osterferien hätte die erste Stufe stattgefunden. 2007 sei nach Abschluss des Verfahrens bei rund 30.000 von insgesamt 178.000 betroffenen Kindern ein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt worden.
Az.: IV/2 211-31