Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 559/2023 vom 21.08.2023

Aktuelle FAQ der Fachagentur Windenergie an Land zum Mustervertrag für kommunale Teilhabe nach EEG 2023

Die Geschäftsstelle der Fachagentur Windenergie an Land hat häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit dem Mustervertrag zur kommunalen Teilhabe an Windenergieanlagen sowie zur Rechtsauslegung von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG in einer FAQ-Liste gesammelt und beantwortet. Die Inhalte der FAQ wurden mit den Verbänden des Mustervertrag-Arbeitskreises (DStGB, DST, DLT, BDEW, BWE, VKU und WVW) abgestimmt.

Zentrale Inhalte fokussieren folgende Fragen:

  • Welche Windenergieanlagen fallen unter die Regelung?
  • Für welche Strommengen aus Windenergieanlagen kann eine Zuwendung gemacht werden und wann gibt es eine Rückerstattungsmöglichkeit vom Netzbetreiber?
  • Können Zahlungen für Strommengen, die vom Netzbetreiber nicht erstattet werden, im Vertrag zwischen Betreiber und Kommune ausgeschlossen werden?
  • Können Gemeinden Anlagenbetreiber aktiv darum bitten, einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen abzuschließen?
  • Können die Gemeinden frei über die Zuwendung verfügen?
  • Ist die Zahlung auf 0,2 ct/kWh beschränkt?
  • Können Verträge für Bestandsanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geschlossen werden, auf den 1. Januar 2023 zurückdatiert werden?

Weitere Informationen

FAQ zum Mustervertrag Kommunale Teilhabe FA Wind: Fachagentur Windenergie (fachagentur-windenergie.de)

Az.: 28.6.9-002/008 we

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