Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 429/2013 vom 18.06.2013

Aktuelle KfW-Programme für kommunale Energieversorgung

Die KfW unterstützt Städte und Gemeinden mit dem Programm „IKK — Kommunale Energieversorgung“ (Nr. 203) dabei, die Energieeffizienz ihrer Stromversorgungssysteme nachhaltig zu verbessern. Gefördert werden neben dem Ausbau der Verteilnetze auch die Installation intelligenter Informations-, Kommunikations- und Netzsteuerungstechnologien sowie Investitionen in die Kommunikationsinfrastruktur und in Energiemanagementsysteme. Auch der Neu- und Ausbau von dezentralen Energiespeichern ist förderfähig.

Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe können ihren Antrag direkt bei der KfW stellen. Der Zinssatz liegt bei 0,25 Prozent p.a. eff. für eine Laufzeit von 10 Jahren mit zehnjähriger Zinsbindung. Längere Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sind möglich. Für kommunale Unternehmen sowie Unternehmen im Rahmen von ÖPP-Modellen steht das Programm „IKU — Kommunale Energieversorgung“ (Nr. 204) zur Verfügung. Informationen zu den Programmen sind im Internet abrufbar unter www.kfw.de/203 und www.kfw.de/204 .

Az.: II gr-ko

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