Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 586/2013 vom 11.07.2013

Aktuelles KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung"

Nach Mitteilung der KfW-Bankengruppe werden die Förderbedingungen im KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung — Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (Programm Nr. 432) weiter verbessert.

Im vorgenannten KfW-Programm fördert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) seit November 2011 die Städte und Gemeinden bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der energetischen Sanierung im Quartier. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds des Bundes zur Verfügung gestellt. Bezuschusst werden

  • Kosten für die Erstellung eines integrierten energetischen Sanierungskonzepts auf Quartiersebene (Programmteil A) sowie
  • Kosten für einen Sanierungsmanager, der unter Beteiligung der Akteure die Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen begleitet (Programmteil B).

Nachfolgende Bedingungen werden für die Kommunen verbessert:

  • Der Förderzeitraum wird um ein Jahr auf drei Jahre verlängert.
  • Der Förderhöchstbetrag wird auf 150 000 Euro je Quartier angehoben.

Diese Bedingungen gelten für Anträge, die ab dem 15.07.2013 bei der KfW eingehen. Kommunen mit bereits zugesagten Förderanträgen für den Einsatz eines Sanierungsmanagers haben die Möglichkeit, den Förderzeitraum sowie die Förderhöhe entsprechend anzupassen. Hierzu stellen sie einen als Aufstockung gekennzeichneten Antrag auf dem entsprechenden Antragsformular der KfW.

Darüber hinaus sind einige Regelungen, die bislang in den FAQs geregelt waren, in das KfW-Merkblatt integriert, wie zum Beispiel die Erleichterung für finanzschwache Kommunen beim zu leistenden Eigenanteil.

Im Internet wird das aktuelle Merkblatt in Kürze im Downloadcenter unter www.kfw.de/merkblaetter veröffentlicht. Alternativ können Sie das Merkblatt über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen: Service-Nummer 0800 / 5399000 kostenfrei sowie E-Mail: bestellservice@kfw.de (KfW-Bestellnummer 6000002110).

Anmerkung:

Neben dem vorgenannten Förderprogramm stehen Städten und Gemeinden für energetische Sanierungsmaßnahmen zum Beispiel an Schulen, Sporthallen und Hallenbädern, Kindergärten, Rathäusern und Verwaltungsgebäuden, die den Regelungen der Energieeinsparverordnung unterliegen, die im Auftrag des BMVBS aufgelegten KfW-Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung weiterhin bereit. Gefördert werden hierbei umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus, bei denen auch der Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt wird, als auch energieeffiziente Einzelmaßnahmen.

Kommunen können für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden direkt bei der KfW im Zins verbilligte und damit besonders günstige Kredite aus dem Programm „IKK — Energetische Stadtsanierung — Energieeffizient sanieren“ (Programm Nr. 218) beantragen. Hier werden auch Tilgungszuschüsse gestaffelt nach energetischem Sanierungsniveau angeboten. Für die Sanierung von Gebäuden sozialer Organisationen und kommunaler Unternehmen (einschließlich Kirchen und gemeinnützig anerkannten Vereinen) steht das Programm „IKU - Energetische Stadtsanierung — Energieeffizient sanieren“ (Programm Nr. 219) zur Verfügung. Das Antragsverfahren läuft hierbei über die jeweilige Hausbank.

 

 

Az.: II gr-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search