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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 761/2024 vom 25.11.2024
Aktuelles zu KfW-Förderprogrammen für öffentliche Einrichtungen
Die KfW hat Informationen zu verschiedenen Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Bei der kommunalen Heizungsförderung griff eine Übergangsregelung, wodurch bereits begonnene Maßnahmen dennoch förderfähig sind. Sofern bereits eine Vorhabenanmeldung erfolgt ist, ist bis zum 22.12.2024 ein entsprechender Förderantrag im KfW-Kundenportal vorzunehmen. Erfolgte für begonnene bzw. durchgeführte Vorhaben noch keine Anmeldung, so muss der Förderantrag für den Heizungstausch bis zum 30.11.2024 im KfW-Kundenportal eingehen.
Zum einen wird über den Start der Antragstellung für die Heizungsförderung für Kommunen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden (Programm 422) am 25.11.2024 informiert. Die Antragstellung erfolgt über das neue Kundenportal „Meine KfW“. Grundlage für die Förderung ist die am 01.01.2024 in Kraft getretene Richtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ vom 21.12.2023.
Hingewiesen sei darauf, dass für bereits im Rahmen der Übergangsregelung aus der BEG EM begonnene bzw. durchgeführte Vorhaben, für die wiederum noch keine Vorhabenanmeldung vorgenommen wurde, der Förderantrag für den Heizungstausch bis zum 30.11.2024 im KfW-Kundenportal erfolgen muss. Sofern bereits eine Vorhabenanmeldung erfolgte, muss ebenfalls eine Antragstellung via Kundenportal erfolgen, hier läuft die Frist dann bis einschließlich 22.12.2024.
Zum anderen wurde in das Produkt BEG Kommunen – Kredit (Programm 264) ein Ergänzungskredit zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung gemäß der am 01.01.2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ als zusätzlicher Verwendungszweck integriert. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer nach dieser Richtlinie bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden.
Für die Programme „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen -Kredit (Programm 264) und „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Zuschuss (Programm 464)“ werden zudem zum 01.12.2024 angepasste Merkblätter veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu der KfW-Veröffentlichung finden Sie hier.
Az.: 20.2.9-002/001 vo