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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 233/2008 vom 11.03.2008
Aktuelles zur Novellierung der HOAI
Auf Nachfrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mitgeteilt, dass voraussichtlich im März 2008 ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmter Referentenentwurf zur Novellierung der HOAI vorgelegt werden könnte.
Nach Aussage des BMWi beabsichtigt die Bundesregierung, die HOAI grundlegend zu vereinfachen und auf die Planung als Kern der Tätigkeiten von Architekten und Ingenieuren zu beschränken. Damit soll die Verordnung zugleich an die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts angepasst werden. Durch größere Verhandlungsspielräume und mehr Kalkulationsfreiheit sollen die Büros für die aktuellen Herausforderungen gestärkt werden. Die HOAI soll zudem für kleinere Aufträge weiter gesetzliche Bandbreiten vorgeben, um vor allem für kleine und mittlere Büros und für Bauherren mit geringerem Bauvolumen Sicherheit bei den entscheidenden (Planungs-) Leistungen zu erhalten.
Dem Vernehmen nach werden insbesondere folgende Neuregelungen umgesetzt:
- Begrenzung des Anwendungsbereichs auf die Planungsphase (Leistungsphasen 1 bis 5),
- Absenkung der Tafelendwerte im Hochbau auf 5 Mio. Euro und Verzicht auf Honorarzonen,
- Vorschlag eines „Baukostenvereinbarungsmodells“, das unter anderem auch eine Bonus-Malus-Regelung beinhalten soll (im Falle der Über- beziehungsweise Unterschreitung der vereinbarten Baukosten).
Zu letzterem wird zu prüfen sein, ob damit der Forderung des DStGB nach einer weitgehenden Entkoppelung der Honorare von den Baukosten nachgekommen werden kann.
Weitere Einzelheiten zur geplanten Novellierung der HOAI sind augenblicklich noch nicht bekannt. Wir werden an dieser Stelle über die weitere Entwicklung berichten.
Az.: II/1 603-11