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StGB NRW-Mitteilung 719/2004 vom 24.08.2004
Allein erziehende Frauen in der Sozialhilfe
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes bezogen am Jahresende 2003 rund 352 000 Haushalte von allein erziehenden Frauen Sozialhilfe im engeren Sinne, das heißt laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Das sind 3,7% mehr als im Vorjahr. Damit bezieht mehr als jede vierte (26,3%) allein Erziehende Sozialhilfe.
Vergleichsweise gering sind die Sozialhilfequoten der übrigen Haushaltstypen. Hierbei zeigt sich, dass allein stehende Männer (5,0%) relativ öfter zu den Sozialhilfebeziehern gehören als allein stehende Frauen (3,5%). Ehepaare mit Kindern (2,3%) sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern (5,0%) weisen höhere Bezugsquoten auf als Ehepaare ohne Kinder (0,8%) oder nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder (1,0%). Die Sozialhilfequote der allein erziehenden Männer ist mit 6,1% ebenfalls geringer als die der allein erziehenden Frauen.
Az.: III 806 - 3