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StGB NRW-Mitteilung 110/2001 vom 20.02.2001
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 13. Dezember 2000 ist nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Ausgabe 21 vom 31.1.2001 am 1. Februar 2001 in Kraft getreten. Sie war nach einiger Verzögerung von der Bundesregierung am 18.10.2000 mit den vom Bundesrat gewünschten Änderungen verabschiedet worden. Bereits im April 2000 hatte der Bundesrat seinen Beschluss mit rund 90 Änderungswünschen gefasst. Der Text kann im Internet unter www.bmi.bund.de/frameset/index.jsp abgerufen werden.
Quelle: DStGB Aktuell vom 02.02.2001
Az.: I/2 111-00