Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 479/2020 vom 13.08.2020

Allgemeinverfügung Schulen des Gesundheitswesens

Das MAGS hat der Geschäftsstelle eine aktualisierte Version der Allgemeinverfügung „Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen an den Schulen des Gesundheitswesens im Land Nordrhein-Westfalen“ übermittelt. Unsere Mitgliedskommunen können diese Allgemeinverfügung unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Feuerwehr/Rettungswesen abrufen.

Die wichtigste Änderung (befristet bis 31.08.2020) ist, dass im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Auszubildenden sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Diese Pflicht gilt für die Auszubildenden grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt für Lehrkräfte entsprechend, soweit diese im Unterricht den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicherstellen können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Postfach coronaverordnung@mags.nrw.de

Az.: 15.2.1-004/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search