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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 341/2020 vom 26.05.2020
Lehrveranstaltungen und Prüfungen an Schulen des Gesundheitswesens
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 2 Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes - IfSBG-NRW und dem § 6 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) eine aktualisierte Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen an den Schulen des Gesundheitswesens in NRW mit Gültigkeit vom 26.05.2020 bis 05.06.2020.
Die veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen an den Schulen des Gesundheitswesens in NRW und den Ausbildungsstätten gemäß NotSanG und RettAPO ab dem 26. Mai 2020 können unsere Mitgliedskommunen unter folgendem Link aufrufen: Allgemeinverfügung
Az.: 15.1.10-002/007