Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 380/2001 vom 20.06.2001

Altenpflegeausbildung in NRW

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat mit Beschluß vom 22. Mai 2001 auf Antrag des Landes Bayern im Wege der einstweiligen Anordnung das für den 1. August 2001 vorgesehene Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes bis zur Entscheidung über die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit dem Grundgesetz, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen außer Kraft gesetzt.

Für das Land NRW bedeutet dies, daß alle bisherigen landesrechtlichen Regelungen unverändert bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen bleiben.

Die Entscheidung kann unter www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen nachgesehen werden. Weitere Einzelheiten wird das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit den kommunalen Spitzenverbänden in Kürze mitteilen.

Az.: III/2 874

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