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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 326/2015 vom 13.05.2015
Alternativen für internationale Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen
Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten in einem Konzeptpapier konkrete Ideen für eine Reform des Investitionsschutzes in internationalen Handelsabkommen vorgestellt. Die dortigen Ansätze und Ideen basieren zum einen auf der öffentlichen Konsultation zum Investorenschutz, die von März bis Juli 2014 durchgeführt wurde und an der sich auch der DStGB beteiligt hat (vgl. DStGB-Aktuell Nr. 3014-08 v. 25.07.2014). Das Papier nimmt einige Vorschläge aus der öffentlichen Debatte auf. Zum anderen sind dort auch die sich an die Konsultation angeschlossenen Gespräche mit Abgeordneten, Mitgliedstaaten und Interessengruppen eingeflossen.
Schiedsgerichte für Investor-Staat-Klagen sollten sich danach künftig an traditionellen Gerichten orientieren. Als mittelfristiges Ziel soll ein multilateraler Investitionsgerichtshof eingerichtet werden, der in Konfliktfällen zwischen Unternehmen und Staaten entscheiden soll. Um die Unabhängigkeit der Schiedsrichter zu gewährleisten, wird eine feste Liste qualifizierter Schiedsrichter vorgesehen, die von der EU und den Vereinigten Staaten unabhängig von konkreten Fällen erstellt wird.
Die üblicherweise drei Schiedsrichter sollen dann bei Bedarf durch das Los ausgewählt oder von den streitenden Parteien berufen werden. Das Berufungsgericht in TTIP soll sich am Berufungsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) orientieren. Es soll sieben Mitglieder haben, davon jeweils zwei aus der EU und Amerika, unter anderem soll eine Berufungsinstanz eingerichtet werden. Weiter sieht das Papier weitgehende Transparenzpflichten vor und die Klarstellung, dass der Investorenschutz keinen Vorrang vor der Verabschiedung neuer, nichtdiskriminierender Gesetze hat.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Vorschlag für die Ausgestaltung Internationaler Schiedsgerichte für das Transatlantische Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) in dieser Woche vorgelegt und der EU-Kommission präsentiert. Darin plädiert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel für ein ständiges bilaterales internationales Gericht in Form eines internationalen Handelsgerichtshofs, das anstelle von privaten Schiedsgerichten Streitigkeiten zwischen Konzernen und Staaten entscheiden soll.
Für den Gerichtshof sollen feste Richter ernannt werden, die über alle Streitigkeiten zu entschieden hätten - ein Drittel der Richter von der EU und ihren Mitgliedstaaten, ein Drittel von den USA, ein Drittel gemeinsam. Jede Kammer soll aus drei ordentlichen Richtern bestehen, die ihre Unabhängigkeit und Unbefangenheit nachweisen müssen. Die Verfahren sollen zudem öffentlich stattfinden. Grundlage des Vorschlags ist ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Markus Krajewski.
Aus kommunaler Sicht werden spezielle Investitionsschutzregelungen mit privaten Schiedsgerichten nicht für erforderlich gehalten. Es sollte daher weiterhin eine grundlegende Diskussion über deren Notwendigkeit geführt werden. Sofern solche Regelungen dennoch Eingang in TTIP und das Abkommen mit Kanada (CETA) finden sollten, müssen sie nach rechtstaatlichen Grundsätzen ausgestaltet sein und insbesondere gewährleisten, dass die Verfahren transparent durchgeführt werden und ein Zugang der Öffentlichkeit zu den Verfahren besteht, die Unabhängigkeit und hinreichende Qualifikation der Schiedsrichter sichergestellt ist sowie eine Berufungsmöglichkeit vorgesehen wird. Insbesondere die Einrichtung unabhängiger staatlicher Gerichte ist eine sinnvolle Lösung. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass keine unbegrenzten Klagemöglichkeiten durch Investoren bestehen. Ein einklagbares Recht auf einen Marktzugang darf es nicht geben.
Az.: II gr-oe