Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 326/2003 vom 24.03.2003
Alternativsystem zum Dualen System
[NR] Alternativsystem zum Dualen System
Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) fand Anfang Februar 2003 in Berlin ein Gespräch zwischen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene und Vertretern der Interseroh Entsorgungsdienstleistungs GmbH über den Aufbau eines Alternativsystems zur Erfassung und Verwertung von Einweg-Verkaufsverpackungen statt. Die Interseroh Entsorgungsdienstleistungs GmbH plant ein Alternativsystem zum Dualen System der Duales System Deutschland AG (DSD AG) ins Leben zu rufen. Dabei ist beabsichtigt, dass das Alternativsystem gemeinsam mit dem Erfassungsystem der DSD AG durchgeführt wird, d.h. die Erfassungssysteme (z.B. gelber Sack/gelber Tonne) durch zwei Systembetreiber gemeinsam genutzt werden.
Es bestand bei dem Gespräch nach Mitteilung des DStGB Einigkeit dahin, dass die ausgehandelte Muster-Abstimmungsvereinbarung mit der DSD AG grundsätzlich individuell auch mit einem Alternativbetreiber vereinbart werden kann. Ein Kernpunkt wird in diesem Zusammenhang die Regelung der Nebenentgelte (Containerplatz-Reinigung, Abfallberatung) sein. Die Interseroh Entsorgungsdienstleistungs-GmbH hat zwischenzeitlich den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene einen ersten Vorschlag für eine sog. Clearing-Modell unterbreitet. Diese sog. Clearingstelle soll sowohl den Informations- als auch den Finanzstrom der entsprechenden Nebenentgelte zum Gegenstand haben. Der DStGB weist darauf hin, dass es sich bei dem vorgelegten Vorschlag zu einer sog. Clearingstelle, um einen ersten Konzeptentwurf handelt, der noch weiterer Gespräche bedarf. Für die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sei es vordringlich zu wissen, dass sie beim Hinzutreten eines weiteren Systembetreibers den mit der Duales System Deutschland AG vereinbarten Gesamtbetrag für Nebenentgelte erhalten und dass sie andererseits an der Aufteilung des Gesamtbetrages zwischen den Systembetreibern nicht beteiligt werden wollen. Hier sind deshalb zunächst Gespräche zwischen der Interseroh GmbH und DSD AG erforderlich. Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.
Az.: II/2 32-16-4 qu/g