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StGB NRW-Mitteilung 276/2024 vom 30.04.2024
Alterseinkünfte von Frauen 27,1 % niedriger als die von Männern
Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer – auch bei den Alterseinkünften. Nach Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 bezogen Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, im Schnitt Alterseinkünfte in Höhe von 18 663 Euro brutto im Jahr. Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es durchschnittlich 25 599 Euro brutto. Zu den Alterseinkünften zählen Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag damit das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt, bei 27,1 %. Die Alterseinkünfte von Frauen waren demnach durchschnittlich mehr als ein Viertel niedriger als die von Männern. Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig.
Rund 29 % der Frauen ab 65 Jahren erhielten Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente, sogenannte abgeleitete Ansprüche. Bei den Männern trifft dies nur auf gut 6 % zu. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin abhängen, bei der Betrachtung ausgeklammert, resultiert ein noch höherer Gender Pension Gap von 39,4 %. Somit ist die geschlechtsspezifische „Rentenlücke“ größer, wenn nur die eigenen Ansprüche auf Altersversorgung betrachtet werden.
Im Vergleich zwischen West und Ost zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der geschlechtsspezifischen „Rentenlücke“. Während der Gender Pension Gap im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 31,5 % beträgt, liegt er in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) bei 6,1 %. Wird die Hinterbliebenenrente ausgeklammert, steigt zwar jeweils der Gender Pension Gap. Allerdings liegt er auch dann in Westdeutschland mit 43,8 % deutlich über dem Wert in Ostdeutschland mit 18,6 %. Der Abstand zwischen den durchschnittlichen Bruttoalterseinkünften der Männer und Frauen ab 65 Jahren ist damit im Osten geringer als im Westen. Dabei erhalten Männer im Osten im Schnitt geringere Alterseinkünfte als Männer im Westen (Ost: 20 404 Euro, West: 26 541 Euro; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten). Frauen beziehen hingegen im Osten im Schnitt höhere Alterseinkünfte als Frauen im Westen (Ost: 16 605, West: 14 916; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten).
Aufgrund ihres geringeren Einkommens sind Frauen im Alter wesentlich häufiger armutsgefährdet als Männer. So fiel die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren im Jahr 2023 mit 20,8 % höher aus als bei den gleichaltrigen Männern (15,9 %). Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag der Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15 715 Euro netto im Jahr (1 310 Euro netto im Monat). Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen und nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) auf die Personen des Haushalts verteilt.
Während für die Armutsgefährdungsquote die finanziellen Ressourcen ausschlaggebend sind, wird bei der materiellen und sozialen Entbehrung betrachtet, inwieweit Menschen aus finanziellen Gründen auf Dinge verzichten müssen, um ein angemessenes Leben zu führen. Der Anteil der von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffenen Personen war bei den Frauen der Altersgruppe ab 65 Jahren nur etwas höher (4,5 %) als bei den gleichaltrigen Männern (4,3 %). Diese Menschen können beispielsweise ihre Rechnungen nicht rechtzeitig zahlen, ihre Wohnung nicht angemessen heizen oder sind finanziell nicht in der Lage, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten oder abgetragene Kleidungsstücke durch neue zu ersetzen.
(Quelle: DESTATIS)
Az.: 37.0.2-002/007