Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 382/2004 vom 17.05.2004

Alterseinkünftegesetz vom Bundestag beschlossen

Am 29. April 2004 hat der Bundestag das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) beschlossen, mit dem künftig die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rente schrittweise stärker besteuert werden sollen. Der Bundesratsbeschluss hierzu steht noch aus. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt werden, das in seinem Urteil vom 06.03.2002 entschieden hatte, dass die heutige unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. So sollen Arbeitnehmer von 2005 an bei ihren Aufwendungen für die gesetzliche Altersvorsorge entlastet werden. Dafür sollen Rentenauszahlungen nach einem Übergangszeitraum bis zum Jahr 2040 voll besteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Nach Zustimmung des Bundesrates könnte das Gesetz zum 01.01.2005 in Kraft treten. Die öffentlichen Haushalte müssen in dem Übergangszeitraum wegen der Entlastung der Arbeitnehmer bei den Aufwendungen für die gesetzliche Altersvorsorge mit Mindereinnahmen rechnen, bis die volle Rentenbesteuerung greift.

Fast 80 Prozent der heutigen Rentner werden auch künftig steuerlich nicht belastet. Betroffen sind vor allem Haushalte, bei denen die Renten wegen anderer Einnahmen nur Nebeneinkünfte sind. Bis zu 18.900 Euro Rente im Jahr oder 1.575 Euro im Monat bleiben nach dem derzeitigen Entwurf steuerfrei.

Die Kernpunkte des Gesetzes im Überblick:

- Nachgelagerte Besteuerung: Von den Gesamtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung soll zunächst ein Anteil von 60 Prozent von der Besteuerung frei gestellt werden. Die Freistellung und damit Entlastung der Beitragszahler steigt dann bis 2025 jährlich um zwei Punkte auf 100 Prozent. Auszahlungen der gesetzlichen Rente unterliegen dagegen von 2005 an zunächst zu 50 Prozent einer Besteuerung; die volle Besteuerung ist erst für Rentnerjahrgänge, die 2040 in den Ruhestand gehen, geplant.

- „Unisex-Tarife“: Für die private Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente werden ab 2006 künftig einheitliche Tarife für Männer und Frauen vorgeschrieben.

- Kapitallebensversicherung: Bisher mindern nicht nur Beiträge für die Lebensversicherung das zu versteuernde Einkommen. Es sind auch Erträge steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens über zwölf Jahre läuft. Dieses Steuerprivileg soll bei Neuverträgen nach 2005 abgebaut werden.

- Betriebsrenten: Für die steuerfreie Umwandlung von Lohnanteilen in Beiträge zur betrieblichen Vorsorge gilt derzeit unter anderem eine Obergrenze von 2.472 Euro. Die steuerliche Förderung soll um 1.800 Euro aufgestockt werden.

Der Gesetzentwurf des AltEinkG ist auf den Webseiten des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht.

Az.: IV/1 921-00

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