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StGB NRW-Mitteilung 245/2020 vom 29.04.2020
Amtszahnärztliche Begutachtungen
Das Ministerium der Finanzen hat der Geschäftsstelle am 29.04.2020 die aktuelle Belastung der Gesundheitsämter für amtszahnärztliche Begutachtungen im Beihilfeverfahren mitgeteilt. Die Ergebnisse sind nachfolgend angeführt.
1. Gesundheitsämter in Westfalen-Lippe:
Derzeit sind grundsätzlich alle amtszahnärztlichen Dienste noch bereit, für Beihilfestellen Gutachten
zu erstellen. Allerdings kann es zu längeren Bearbeitungszeiten oder vereinzelt trotzdem zu einer
Rückgabe des Gutachtenauftrags ohne Bearbeitung kommen.
2. Gesundheitsämter in Nordrhein:
Aktuell haben nur noch ca. die Hälfte der Gesundheitsämter die Möglichkeit, amtszahnärztliche
Gutachten zu erstellen. Von folgenden Kommunen werden momentan keine Gutachtenaufträge
angenommen:
Rhein-Kreis Neuss,
Stadt Duisburg,
Rheinisch-Bergischer Kreis,
Oberbergischer Kreis,
Kreis Düren,
Stadt Bonn,
Stadt Essen.
Anschreiben von Beihilfestellen werden von dort unbearbeitet zurückgegeben.
Folgende Gesundheitsämter sind im Wege der Amtshilfe bereit, entsprechende Gutachten für Beihilfestellen zu fertigen:
- Bereich Westfalen-Lippe:
Kreis Unna
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
z.H. Fr. Dr. Sauerland
Platanenallee 16
59425 Unna
- Bereich Nordrhein:
Stadt Düsseldorf
Gesundheitsamt
Kölner Str. 180
40227 Düsseldorf
Stadt Krefeld
Fachbereich Gesundheit
Gartenstr. 32
47798 Krefeld
Rhein-Erft-Kreis
Untere Gesundheitsbehörde
z.H. Herrn Dr. Petrakakis
Willi-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Beihilfestellen sollten in ihren Anschreiben an v.g. Gesundheitsämter darauf hinweisen, dass der Gutachtenauftrag (sofern das Gesundheitsamt nicht originär zuständig ist) aufgrund der Bereitschaft zur Amtshilfe für den eigentlich zuständigen amtszahnärztlichen Dienst erfolgt ist.
Az.: 14.5.1-007