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StGB NRW-Mitteilung 29/2017 vom 06.12.2016
Anbindung der Leitstellen an Digitalfunk
Um die Anbindung der kommunalen Leitstellen an den Digitalfunk möglichst zeitnah zu gewährleisten, stellt das Land den Kommunen mit Leitstelle in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 50.000,- Euro zur Verfügung. Dieser Betrag soll zum Beispiel für die Ertüchtigung des Einsatzleitrechners (ELR) mit den neuen Leistungsmerkmalen des Digitalfunks, für die Anbindung der Notrufabfrage- und Vermittlungseinrichtung (NAVE) an den Digitalfunkstecker und/oder für die planerische Leistung dieser Umrüstung verwendet werden.
Denkbar ist auch die Anbindung einer zukünftigen Rückfallebene an den Digitalfunkstecker, wenn eine Investition in den ELR/die NAVE aus wirtschaftlichen Gründen zurzeit nicht möglich ist. Erwartet wird, dass der Digitalfunk bis zum Ende 2017 über den Digitalfunkstecker von der Leitstelle aus bedient, besprochen und in Grundfunktionen gemanagt werden kann. Das MIK weist den Bezirksregierungen daher für das Haushaltsjahr 2016 bei Kapitel 03 710 Titel 633 13 Haushaltsmittel in nachstehender Höhe zur Weiterleitung an die Kreise und kreisfreien Städte mit Leitstelle zu:
- Bezirksregierung Arnsberg 600.000,00 €
- Bezirksregierung Detmold 350.000,00 €
- Bezirksregierung Düsseldorf 700.000,00 €
- Bezirksregierung Köln 550.000,00 €
- Bezirksregierung Münster 400.000,00 €
Da die Städteregion Aachen und die Stadt Solingen selbst keine Leitstellen betreiben, erhalten sie keine Erhöhung der Kreispauschale. Die Zuwendungen an die Städte Aachen und Wuppertal sind entsprechend für die jeweils gemeinsam betriebenen Leitstellen zu verwenden.
Az.: 15.1.18