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StGB NRW-Mitteilung 8/2012 vom 05.12.2011
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Der Bundesrat hat am 04.11.2011 dem Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Es sieht vor, dass für alle bundesrechtlich geregelten Berufe (Ärzte, Handwerker, Landwirte…) ein Anspruch auf zügige Prüfung der im Ausland erworbenen Abschlüsse geschaffen wird. Die Länder werden aufgefordert, entsprechend der berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich (Lehrer, Ingenieure, Erzieher, Architekten…) zu treffen.
Die Neuregelung umfasst ein sog. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Durch die mit dem Gesetz einhergehende Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen werden Anerkennungssuchenden und Arbeitgebern nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung gestellt. Für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem wird ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen.
Quelle: DStGB Aktuell vom 11.11.2011
Az.: I 804-3