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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 102/2010 vom 19.02.2010
Anforderungen an Bau und Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Seit Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) am 10. Dezember 2008 ist die Krankenhausbauverordnung für neu zu errichtende Betreuungseinrichtungen nicht mehr anzuwenden. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und um Planungssicherheit für die Betreiber von Pflege- und Betreuungseinrichtungen einerseits und für die für den Brandschutz zuständigen Behörden andererseits zu schaffen, waren daher Regelungen zum Brandschutz für solche Einrichtungen zu erarbeiten.
Unter Federführung des Bauministeriums hat die Arbeitsgruppe „Brandschutz in Betreuungseinrichtungen“, an denen auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt waren, Richtlinien über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen erarbeitet. Diese müssen zur Zeit aber noch das Notifizierungsverfahren bei der EU durchlaufen. Anschließend werden sie dann als Runderlass im Ministerialblatt NRW veröffentlicht.
Der Entwurf kann aber schon jetzt sowohl auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr (www.mbv.nrw.de) als auch im Intranet unter www.kommunen-in-nrw.de/Information/Info nach Fachgebieten/Bauen und Vergabe abgerufen werden.
Az.: II/1 660-06