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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 173/2014 vom 17.02.2014
Anforderungen an eine erneute Auslegung des Bebauungsplans
Das OVG NRW hat mit Urteil vom 19.07.2013 (10 D 107/11.NE) Ausführungen für die Anforderungen an eine erneute Auslegung eines Bebauungsplans gemacht. Danach muss bei der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB der Bürger in zumutbarer Weise den ausgelegten Planunterlagen entnehmen können, welche Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung vorgenommen worden sind. Schließlich unterliegt nach dieser Entscheidung die Frage, ob die Dauer der Auslegung und die Frist für Stellungnahmen bei der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Planentwurfs nach § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt worden sind, der vollen gerichtlichen Überprüfung, da die Bestimmung der Frist eine Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit und keine Ermessensausübung ist.
Az.: II/1 620-00