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StGB NRW-Mitteilung 92/2010 vom 01.02.2010
Anhörung im NRW-Landtag zur Sprachförderung
Am 28.01.2010 führte der Landtagsausschuss für Generationen, Familie und Integration eine öffentliche Anhörung zum Thema „Sprachförderung neu organisieren“ durch. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme hervorgehoben, dass der Sprachstandsfeststellung verbunden mit einer frühzeitigen Sprachförderung im Hinblick auf die Schaffung einer größeren Chancengerechtigkeit für alle Kinder eine zentrale Bedeutung zukomme. Die Sprachkompetenzen von Kindern und Jugendlichen seien ein wichtiger, wenn nicht gar der zentrale Schlüssel zum Bildungserfolg. Sprachförderung in Kindertagesstätten müssten dabei vom Grundsatz her als eine Querschnittsaufgabe betrachtet werden, die fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen sein sollten. Sinnvoll sei eine Sprachstandserhebung aber nur dann, wenn im Anschluss auch eine fundierte und hinreichende Sprachförderung der förderbedürftigen Kinder gewährleistet sei. Feststellbar sei, dass die Fortentwicklung des Sprachstandsfeststellungsverfahrens — nach Durchführung des ersten Durchgangs im Jahr 2007 — zu deutlichen Verbesserungen im Verfahren geführt hätten. Insbesondere die stärkere Einbeziehung der Fachkompetenz der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen werde von den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Zusammenhang ausdrücklich begrüßt.
Az.: III/2 711-2