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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 526/1997 vom 20.10.1997
Anhörung zum Entwurf eines Postgesetzes
Am 24. September 1997 fand unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Post und Telekommunikation zum o.e. Gesetzesentwurf statt. Im Mittelpunkt der Erörterung stand u.a. auch die Frage nach der Ausgestaltung des postalischen Universaldienstes. Der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes führte hierzu aus, daß die Liberalisierungsbemühungen auf dem Gebiet des Postmarktes grundsätzlich begrüßt würden, diese aber mit Augenmaß vorgenommen werden müßten. Es dürfe nicht dazu kommen, daß der Universaldienst lediglich eine Minimalversorgung gewährleiste. Sichergestellt werden müsse, daß der Universaldienst flächendeckend angemessene und hochwertige Dienstleistungen garantiere. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt seien unterschiedliche Qualitätsstandards zwischen Ballungsräumen und dem ländlichen Raum zu beobachten. Dies werde dadurch deutlich, daß das Postfilialnetz der Deutschen Post AG in der Vergangenheit immer weiter ausgedünnt worden sei. Hinzu komme, daß bereits heute großen Unternehmen in Ballungsräumen von der Deutschen Post AG Rabatte für die Info-Post eingeräumt würden. Er äußerte die Befürchtung, daß aufgrund der unbestimmten Begriffsbestimmungen in § 11 des Postgesetzentwurfs die gesetzliche Festlegung der Grundversorgung bei weitem nicht ausreichend sei. Die Kriterien "flächendeckend", "bestimmte Qualität" und "erschwinglicher Preis" würden nicht erkennen lassen, welche Postdienstleistungen tatsächlich nach Auffassung des Gesetzgebers zur Infrastruktur gerechnet werden sollen. Auch werde die Ausgrenzung der sog. "Schalterpakete" bis 20 kg strikt abgelehnt. Ein qualitativ hochwertiger Universaldienst sei unabdingar, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Verdichtungsräumen und ländlichem Raum zu gewährleisten. Die Post AG müsse in die Lage versetzt werden, diesen hochstehenden Universaldienst zu finanzieren.
Anläßlich dieser Anhörung machte der Deutsche Städte- und Gemeindebund seine Position nochmals durch folgende Presseerklärung deutlich:
Das neue Postgesetz gefährdet eine ausreichende und flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Es muß gesetzlich sichergestellt werden, daß ein postalischer Universialdienst ein Angebot an Diensten von hoher Qualität umfaßt, die allen Benutzern flächendeckend zu tragbaren Preisen zur Verfügung stehen. Dies forderte der Deutsche Städte- und Gemeindebund in der heutigen Anhörung des Postausschusses des Deutschen Bundestages. "Alle Postdienstleistungen, die bereits heute von der Deutschen Post AG angeboten und von der Bevölkerung genutzt werden, müssen ohne Unterschied in Stadt und Land flächendeckend, mit gleicher Qualität und zu für jedermann erschwinglichen Preisen, angeboten werden, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied Friedrich-Wilhelm Heinrichs. Dies gilt zumindest für alle diejenigen Postdienstleistungen, die heute zu den Monopol- und Pflichtleistungen zählen, also auch die Infopost und die sog. "Schalterpakete" bis 20 kg.
Ausdrücklich begrüßt der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Liberalisierungsbemühungen auch auf dem Gebiet des Postmarktes. Das Ziel, einen chancengleichen Wettbewerb zu eröffnen, darf aber nicht dazu führen, daß es zu Verzerrungen bei der Gewährleistung der Qualität postalischer Dienstleistungen kommt. Schon heute zeige sich deutlich, daß in erster Linie die Ballungsräume die Gewinner der Privatisierung und Liberalisierung sind. Das Postulat der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land verlangt aber gerade ein gleichwertiges Versorgungsniveau in beiden Bereichen. Nur eine wirklich gleichwertige Infrastruktur bietet ländlichen Räumen einen echte Chance, strukturelle Nachteile gegenüber Verdichtungsräumen auszugleichen.
Az.: III/2 760-05