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StGB NRW-Mitteilung 599/2003 vom 14.07.2003
Anhörung zum Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen
Am 11.7.2003 erfolgte im Landtag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände unterstützte in ihrem Statement grundsätzlich das Anliegen des Gesetzentwurfes, die Gleichstellung behinderter Menschen zu fördern. Deutlich kritisiert wurde allerdings, daß der Gesetzentwurf erhebliche Anforderungen an die Kommunen insbesondere in den Bereichen der städtischen Verkehrsinfrastruktur und der baulichen Gestaltung, der Informationstechnologie und der Infrastruktur stellt, die von den Kommunen finanziell nicht realisiert werden können. Eine zügige Umsetzung des Gesetzes ist nur dann möglich, wenn das Land den Kommunen die notwendigen Mittel erschließt. Eine derartige Regelung, die dem Konnexitätsprinzip Rechnung tragen würde, fehlt allerdings bislang im Gesetzentwurf. Vor dem Hintergrund der äußerst schwierigen Haushaltssituation der Kommunen wurde nachdrücklich ein vollumfänglicher Ersatz der den Kommunen entstehenden Mehrausgaben gefordert.
Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, die sich schwerpunktmäßig mit der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, der Verkehrsinfrastruktur, der Beförderungsmittel im Personenverkehr etc. befaßt und insbesondere auch Aussagen zur Verwendung der Gebärdensprache, der Gestaltung von Bescheiden etc. und den beabsichtigten Änderungen des Landeswahlgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes enthält, kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Az.: III/2 850