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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 252/2003 vom 27.02.2003
Anlegung von Mitteln der allgemeinen Rücklage
Aus Anlass der Neufassung der bundesrechtlich geregelten Anlagemöglichkeiten für Versicherungsunternehmen ist eine Weiterentwicklung des Runderlasses vom 23.10.1999 – Az.: III B 3 – 61.10.16 – 7685/99 – durch das Innenministerium NRW erfolgt, da der Ursprungserlass für die Anlage von Mitteln der allgemeinen Rücklage auf diese Vorschriften Bezug nimmt. Der Runderlass wurde deshalb unter Einbeziehung von redaktionellen Änderungen neu gefasst, jedoch bleibt der Rahmen im Wesentlichen unverändert.
Der Erlass wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und ist im Internet unter www.im.nrw.de sowie im Intranet des StGB NRW unter "Fachinformation und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Gemeindehaushaltsrecht" unter der Überschrift "Gemeindehaushaltsrecht - Erlass des IM v. 10.02.2003" abrufbar.
Az.: IV/1 911-00