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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 416/2016 vom 02.06.2016
Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder
Aufgrund einiger Nachfragen von StGB NRW-Mitgliedskommunen, wann mit der nächsten Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder zu rechnen ist, hat sich die StGB NRW-Geschäftsstelle mit diesem Anliegen an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. Das MIK NRW hat mitgeteilt, dass mit einer erneuten Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder zum 16.08.2017 zu rechnen ist - also nach der Hälfte der Wahlperiode gemäß § 45 Abs. 7 GO NRW. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder zum 01.01.2016 um 10 % habe die Regelung des § 45 Abs. 7 GO NRW nicht tangiert. Vielmehr sei diese Erhöhung zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt außerplanmäßig erfolgt.
Az.: 13.0.34-002/005