Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 126/2012 vom 14.02.2012
Anpassung der EEG-Fördersätze und Ausbau analog zur Netzkapazität
Die Fördersätze des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes sollen laut Bundesumweltminister Röttgen künftig monatlich statt halbjährlich angepasst werden. Dagegen sollen die Förderkürzungen weiter bei maximal 24 Prozent bestehen bleiben. Auch die Deutsche Energie-Agentur (Dena) bringt sich in die Diskussion ein und spricht sich dafür aus, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an den vorhandenen Netzkapazitäten zu orientieren.
Die Dena schlägt vor, den absehbaren Zubau Erneuerbarer Energien auf der Basis des Netzentwicklungsplans zu steuern, den die Bundesregierung in diesem Frühjahr vorlegen wird. Dieser beinhaltet die Stromleitungen, die mit der Energiewende gebaut werden müssen. Dena-Geschäftsführer Kohler betont, dass eine Steuerung des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren erforderlich sei, die sich an objektiven energiewirtschaftlichen Parametern orientiert.
Die aus kommunaler Sicht entscheidende Frage, welche Rolle die kommunalen Verteilnetze bei der Steuerung des Ausbaus Erneuerbarer Energien haben werden, wird hierbei offen gelassen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den angesprochenen Netzentwicklungsplan, der vornehmlich den Ausbau von Übertragungsnetzen zum Gegenstand hat. Gerade die dezentralen Erzeugungskapazitäten sollten bei der Diskussion Berücksichtigung finden, um die Kommunen an der aus Erneuerbaren Energien hervorgehenden Wertschöpfung teilhaben zu lassen. Die anvisierte Umgestaltung des Fördersystems muss dabei möglichst schonend erfolgen. Sowohl Investitionen von Kommunen als auch kommunaler Unternehmen in Erneuerbare Energien müssen dabei geschützt werden.
Bundeswirtschaftsminister Rösler hat am 23.01.2012 einen eigenen Gesetzesentwurf zur Kürzung der Solarförderungen vorgelegt. Dieser sieht eine Begrenzung des Baus von Solaranlagen auf jährlich 1000 Megawatt vor. Je nach Zubau sollen Kürzungen von bis zu einem Drittel im Jahr erfolgen. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss wird laut Bundeswirtschaftsministerium im Februar angestrebt.
Az.: II gr-ko