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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 244/2012 vom 19.04.2012
Anpassung der Eingruppierungsverordnung
Mit der Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung werden die Aufwandsentschädigungen ab dem 1. Mai 2012 um 1 % angehoben. Die Verordnung ist nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 16.04.2012 Seite 157 ff. verkündet worden. Sie kann im Intranet/Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Beamtenrecht, Anpassung der Eingruppierungsverordnung abgerufen werden.
Az.: I 020-08-62/3