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StGB NRW-Mitteilung 188/2012 vom 01.03.2012
Anpassung der Entschädigungsverordnung
Nach § 45 Abs. 6 Gemeindeordnung setzt das Innenministerium durch Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung sowie die Höhe der Sitzungsgelder für die Mitglieder kommunaler Gremien fest. Zu Beginn der Wahlzeit der Vertretungen — 21.10.2009 - und mit Ablauf der Hälfte der Wahlzeit ist die Höhe dieser Aufwandsentschädigungen anhand der Preisentwicklung ausgewählter Waren und Dienstleistungen anzupassen. Die von IT. NRW im November 2011 gemeldete maßgebliche Preissteigerung beträgt 1 %. Dementsprechend werden die Aufwandsentschädigungen ab dem 1. Mai 2012 angehoben. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den entsprechenden Verordnungsentwurf, der im Intranet unter Fachinformationen/Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Entschädigungsverordnung — abgerufen werden kann.
Az.: I/2 020-0845