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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 245/2012 vom 18.04.2012
Anpassung der Entschädigungsverordnung
Mit der Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung werden die Aufwandsentschädigungen ab dem 1. Mai 2012 um 1 % angehoben. Die Verordnung ist nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 16.04.2012 Seite 155 ff verkündet worden. Sie kann im Intranet/Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Entschädigungsverordnung abgerufen werden.
Az.: I/2 020-08-45