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StGB NRW-Mitteilung 323/2007 vom 03.05.2007
Anpassung der Entschädigungsverordnung
Das Innenministerium hat nun einen Entwurf zur Anpassung der Entschädigungsverordnung vorgelegt. Der Entwurf, der im Intranet unter Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, Entschädigungsverordnung runtergeladen werden kann, sieht eine Erhöhung der Entschädigungen um 3 % vor. Der Landtagsausschuß für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform wird sich voraussichtlich am 06. Juni 2007 mit der Anpassung beschäftigen. Mit einem Inkrafttreten ist zum 01.07.2007 zu rechnen.
Az.: I/3 020-08-45