Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 158/2005 vom 31.01.2005

Anpassung der Hundesteuer-Mustersatzung an Hartz IV

Die Geschäftsstelle hat den Ermäßigungstatbestand für Empfänger von Hilfe zum Lebens-unterhalt überarbeitet. Eine Neuformulierung wurde durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab dem 01.01.2005 erforderlich. Da die Empfänger von Ar-beitslosengeld II den bisherigen Sozialhilfeempfängern im Hinblick auf ihr Einkommen und ihre Bedürftigkeit praktisch gleichgestellt sind, fallen sie als „diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen“ bereits unter die bisherige Satzungsregelung. Die Neuformulie-rung dient daher der Klarstellung sowie der Anpassung der gesetzlichen Regelungen, die durch die Überführung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB-II erforderlich wurden. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine fakultative Regelung han-delt, auf die der Ortsrechtsgeber aus politischen Gründen insgesamt verzichten kann. Um zu erwartende Steuerausfälle zu vermeiden, könnte auch der Ermäßigungssatz des § 4 Abs. 3 verringert werden. Die überarbeitete Mustersatzung inkl. Erläuterungen ist im Intranet unter Fachinfo & Service/Mustersatzung zu finden.


Az.: IV/3 933-01

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