Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 641/2013 vom 17.09.2013

Anpassung der Mustersatzung Verwaltungsgebühren

Die Geschäftsstelle hat die Verwaltungsgebühren-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (abrufbar für StGB NRW-Mitgliedskommunen), die im Februar d. J. aktualisiert worden war, erneut geringfügig angepasst. Die Tarifstelle 3b, wonach eine Gebühr für die Auskunftserteilung der Steueridentifikationsnummer vorgesehen war, ist wieder gestrichen worden. Hintergrund ist, dass die Gebührenerhebung in Widerspruch zu den Vorschriften des Meldegesetzes NRW stünde, wonach jeder Bürger bzw. jede Bürgerin einen Anspruch auf kostenfreie Auskunft aller über ihn/sie gespeicherter Daten im Melderegister hat. Zu diesen Daten gehört gem. § 3 Meldegesetz NRW auch die Steueridentifikationsnummer.

Sollte vor Ort schon die Anfang des Jahres in das Muster aufgenommene Tarifstelle in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen worden sein, empfehlen wir, bei sich bietender Gelegenheit die Tarifstelle zu streichen. Bis zu einer Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung sollte eine Gebührenerhebung für die Auskunftserteilung der Steueridentifikationsnummer in jedem Fall unterbleiben.

Az.: IV/1 940-00/0

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