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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 17/2010 vom 21.12.2009
Anpassung der Vergnügungssteuer-Mustersatzung
Der StGB NRW hat seine Vergnügungssteuer-Mustersatzung redaktionell geringfügig überarbeitet. Die Änderungen betreffen § 7a (Besteuerung bei fehlenden Nachweismöglichkeiten). Hier wurde in Abs. 1 der Verweis auf die „Besteuerungstatbestände nach § 10“ ersetzt durch „Apparaten mit Gewinnmöglichkeit“. In § 8 Abs. 1 (Nach der Roheinnahme) ist der Verweis auf § 4 Abs. 2 berichtigt worden in § 4 Abs. 5.
In den Erläuterungen zu der Mustersatzung ist auf die neue Rechtsprechung des OVG NRW zur Unzulässigkeit einer sog. „Sex-Steuer“ ohne Genehmigung des Innenministeriums gem. § 2 Abs. 2 KAG NRW (Urteil vom 18.06.2009, Az.: 14 A 1577/07) hingewiesen worden.
Wir empfehlen, bei sich bietender Gelegenheit die redaktionellen Änderungen in der Vergnügungssteuersatzung anzupassen.
Az.: IV/1 933-00