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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 714/2001 vom 05.12.2001
Anpassung des § 20 KAG an Euro
Durch das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Euro wurde u.a. auch § 13 KAG auf Euro-Beträge umgestellt. Demgegenüber ist eine Anpassung der Bußgeldsätze in § 20 KAG nicht erfolgt. Aufgrund einer entsprechenden Nachfrage beim Innenministerium wurde der Geschäftsstelle mitgeteilt, daß beabsichtigt ist, § 20 Abs. 3 KAG in Kürze ebenfalls auf Euro umzustellen und dabei eine Glättung des Höchstbetrages im Umrechnungsverhältnis 1:2 vorzunehmen. Allerdings wird diese gesetzliche Regelung nicht mehr zum 01.01.2002 vollzogen werden können. Für diejenigen Städte und Gemeinden, die im Vertrauen auf die Auskunft, daß alle Bußgeldtatbestände in gesetzlichen Vorschriften im Verhältnis 1:2 umgestellt werden, bereits unter Hinweis auf § 20 Abs. 3 KAG Bußgeldhöchstgrenzen von 5.000 bzw. 10.000 Euro genannt haben, besteht nach Auffassung der Geschäftsstelle dennoch kein Grund, bereits beschlossene Satzungen erneut zu ändern. Durch die automatische Umrechnung der derzeit gültigen DM-Beträge in § 20 KAG auf Euro zum 01.01.2002 bewegen sich die genannten Euro-Beträge unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenzen und sind somit rechtlich nicht zu beanstanden. Spätestens mit der angekündigten Glättung der Beträge in § 20 Abs. 3 KAG ist dann auch wieder eine volle sprachliche Übereinstimmung gewährleistet.
Sofern die kommunalen Satzungen noch nicht verabschiedet sind, besteht auch die Möglichkeit, mit einer sog. "dynamischen Verweisung" zu arbeiten und somit auf die Nennung konkreter Beträge zu verzichten. Die Geschäftsstelle verweist insofern auf die verschiedenen Schnellbriefe zur Euro-Umstellung.
Az.: IV/1 960-00/14