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StGB NRW-Mitteilung 19/2018 vom 06.12.2017
Anpassung des Datenschutzgesetzes NRW an europäisches Recht
Mit Schreiben vom 28. November 2017 hat der Staatssekretär des Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen auf Nachfrage des StGB NRW darüber informiert, dass der Novellierungsprozess des Datenschutzgesetzes NRW an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vorangetrieben wird, aber Aussagen zur Ausgestaltung des zukünftigen Datenschutzgesetzes (DSG) NRW derzeit noch nicht getroffen werden können. Allerdings ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren bis zur unmittelbaren Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 abgeschlossen zu haben. Sobald dem StGB NRW weitere Details bekannt sind, werden darüber Mitgliedskommunen informiert.
Az.: 17.1.4-001/001