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StGB NRW-Mitteilung 702/2016 vom 19.10.2016
Anpassung des Urheberrechts für E-Books
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich mit dem nachfolgend wiedergegebenen Schreiben an den Deutschen Städte- und Gemeindebund dafür eingesetzt, eine Initiative zur Anpassung des Urheberrechts zu starten, mit der sichergestellt werden soll, dass E-Books mit dem physischen Buch gleichgestellt werden. Nachfolgend der Wortlaut des Schreibens:
"Im April 2016 haben sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Bibliotheksverband in einer gemeinsamen Presseerklärung u.a. zum Problem der Zugänglichkeit digitaler Medien, insbesondere E-Books geäußert. Die Lizenzmodelle mancher Verlage gehen aber in eine völlig andere Richtung als in die der geforderten Gleichstellung mit klassischen Büchern. Bibliotheken sollen für E-Books dieser Verlagsgruppen Preise zahlen, die um das 2,5-fache höher liegen als der Preis für andere Bibliothekslizenzen oder den Endkundenmarkt.
Zusätzlich wird durch die Lizenz die Nutzung durch die Bibliothek auf entweder 4 Jahre bzw. maximal 52 Ausleihen begrenzt. Wir möchten die Hauptgeschäftsstelle darum bitten, dieses Thema hartnäckig weiter zu verfolgen und für eine Anpassung des Urheberrechts einzutreten, die sicherstellt, dass digitale Medien für Bibliotheken bezahlbar sind."
Az.: 43.2.2 ha